09.11.2024
Nächste Woche (11.11.-17.11.) haben wir nochmal Urlauber im Team. Aus diesem Grund gestalten sich unsere Arbeits- und
Öffnungszeiten wie folgt:
Mo 13:00-18:00 Sprechstunde
Di 12:00-15:00 Tierheim, 15:30-18:00 Sprechstunde
Mi 8:30-15:00 Großtierpraxis und OP´s
Do 13:00-19:00 Sprechstunde
Fr 8:30-16:00 Sprechstunde
Die Praxis ist wie folgt durch eine TAH besetzt. In dieser Zeit sind wir telefonisch erreichbar und es können Medikamente abgeholt und Laborproben
abgegeben werden: Mo/Di/Do 12:00-18:00, Mi 8:30.15:00, Fr 8:30-16:00.
Ab dem 18.11. sind wir wieder wie gewohnt für euch da.
14.10.2024
Ab heute schicken wir Claus für die nächsten 3 Wochen in seinen wohlverdienten Jahresurlaub. Aus diesem Grund gestalten sich unsere Arbeitszeiten bis zum 1.11. wie folgt:
Mo 9-15 Sprechstunde
Di 9-12 OP's und Notfallsprechstunde, 12-15 Tierheim
Mi 9-14 Großtierpraxis, 14-19:30 Sprechstunde
Do 9-15 Sprechstunde
Fr 9-16 Sprechstunde
In der KW 42 ist die Praxis auch nur zu diesen Zeiten telefonisch erreichbar, da auch eine TAH im Urlaub ist.
In KW 43+44 Ist die Praxis telefonisch in der Zeit von 9-13 und 14-18 (Freitag bis 16) erreichbar und ganztags mit einer TAH für Abgabe von Laborproben und Abholung von Medikamenten besetzt. Feiertage ausgenommen.
01.10.2024
Heute müssen wir mit schweren Herzen mitteilen, dass wir Frau Dr. Romy Wagner verabschieden müssen. Sie hat als Tierärztin hauptsächlich im Kleintierbereich unser Team in den letzten Jahren gestärkt. Romy möchte zukünftig Ihre Erfahrungen im Rinderbereich sammeln. Hierfür wünschen wir Ihr alles Gute. Vielleicht kreuzen sich unsere Wege irgendwann mal wieder.
01.09.2024
Hier wollen wir auf ein aktuell wichtiges Thema aufmerksam machen. Die Blauzungenerkrankung kursiert schon länger im Norden und ist mittlerweile auch in unserer Region vertreten.
https://www.tiergesundheit.sachsen.de/blauzungenkrankheit-5197.html
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine durch Gnitzen (kleine Stechmücken der Gattung Culicoides) übertragene Viruserkrankung. Hornträger wie Rinder, Schafe und Ziegen, Kamele, Hirsche, Giraffenartige, Moschustiere, Gabelhorntiere und Hirschferkel sind für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Es ist keine Zoonose. Menschen bekommen keine Blauzungenkrankheit.
Das Virus der Blauzungenkrankheit (bluetongue virus, BTV) hat verschiedene Varianten, die sich in ihren krankmachenden Eigenschaften unterscheiden. Diese sogenannten Serotypen verursachen kaum Kreuzimmunität, d. h. ein Tier, welches nur gegen BTV-8 geimpft wurde, kann trotzdem an BTV-3 schwer erkranken oder sogar sterben.
BTV verursacht eine fieberhafte Allgemeininfektion. Das klinische Erscheinungsbild kann sehr unspezifisch sein und reicht von Abgeschlagenheit, Fressunlust, Milchrückgang, Absonderung von der Herde, Entzündung und Rötung der Schleimhäute mit z. B. Augenausfluss, Speicheln, Nasenausfluss, Lahmheit oder Abort. Die Sterblichkeit bei Schafen ist höher als bei den anderen empfänglichen Tierarten. Rinder und Ziegen können das Virus sogar über längere Zeit völlig ohne Anzeichen einer Krankheit in sich tragen. Mit jedem Stich einer Gnitze besteht dann wieder die Möglichkeit, BTV weiter zu verbreiten.
Der beste Schutz vor einer Erkrankung ist eine Impfung. Allerdings kann eine Impfung nicht vor einem Gnitzenstich schützen. Repellentien reduzieren den Kontakt zwischen Gnitze und Tier. Die Gnitzen sind so klein und leicht, dass sie durch den Wind und mit ihnen das Virus kilometerweit getragen werden können. Infektionsherde im Abstand von bis zu 80 km sind beschrieben. Die Blauzungenkrankheit ist eine im EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche. Bereits der Verdacht ist dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Das Veterinäramt stellt BTV amtlich fest und führt Ermittlungen durch, um zu prüfen, woher das Virus gekommen ist und wohin es bereits verbracht sein könnte.
03.04.2024
https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/herpes-impfpflicht-aufgehoben
Die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde wird aufgehoben. Seit 2023 mussten alle Pferde, die an einem Turnier teilnehmen, gegen EHV-1 geimpft sein. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte die Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um ein Meinungsbild und eine erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, dass die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird. 76 Prozent stimmten gegen die Herpes-Impfpflicht.
„Als wir die Impfpflicht eingeführt haben, sind wir davon ausgegangenen, dass der Weltreiterverband und andere Nationen mitziehen werden. Das ist aber nicht der Fall.
Auch der Weltreiterverband verzichtet nach wie vor auf eine Impfpflicht. Zugleich spüren die Landesverbände einen anhaltenden Widerstand in der Mitgliedschaft gegen die Impfpflicht. Mit unserer
erneuten Abstimmung reagieren wir auch auf aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die hohe Inflation der vergangenen Jahre oder die neue Gebührenordnung für Tierärzte“, erklärt FN-Generalsekretär
Soenke Lauterbach.
Laut Ständiger Impfkommission Veterinärmedizin gehört die Impfung gegen Herpes zu den „Core-Komponenten“. „Daher bleibt die Empfehlung zur Impfung auch ganz klar bestehen“, bestätigt Soenke
Lauterbach. „Lediglich die Entscheidung darüber bleibt nun wieder jedem Pferdebesitzer eigenverantwortlich selbst überlassen.“
Als der Beirat Sport im Sommer 2021 die Entscheidung für eine Impfpflicht getroffen hatte, waren die Rahmenbedingungen noch ganz anders. 2021 war es zu einem massiven Ausbruch der neurologischen Verlaufsform von EHV-1 auf einem internationalen Turnier in Spanien gekommen. In der Folge wurde der internationale Turniersport in Europa und auch der nationale Turniersport in Deutschland für mehrere Wochen ausgesetzt. Die Folgen des Turniersportstopps waren massiv. Im Zusammenhang mit dem Ausbruch mussten 19 Todesfälle bei Pferden verzeichnet werden. Bereits seit mehreren Jahren wurde eine Herpesimpfpflicht innerhalb des Verbandes diskutiert. Denn jedes Jahr sind Herpesausbrüche zu verzeichnen, die für betroffene Pferde im Falle der neurologischen Verlaufsform oftmals tödlich enden. Zudem hatte die FN während des Ausbruchs im Frühjahr 2021 viele Nachrichten von Mitgliedern erreicht, in der die Einführung einer Herpesimpfpflicht gefordert wurde. Aus diesen Gründen hatte sich der Beirat Sport mit der Einführung einer Herpesimpfpflicht befasst und letztlich aus der Impfempfehlung eine Impfpflicht ab 2023 gemacht. Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport damals den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin. fn-press/evb